SANKTUARIUM MATKI BOŻEJ LICHEŃSKIEJ BOLESNEJ KRÓLOWEJ POLSKI

Erste-Hilfe-Training

Mehr als 30 Mitarbeiter der Wallfahrtskirche Unserer Lieben Frau von Licheń in Licheń Stary haben sich mit den Prinzipien der Ersten Hilfe vertraut gemacht. An drei Schulungen nahmen Vertreter verschiedener im Heiligtum tätiger Einrichtungen teil.

Schulungen und Workshops fanden in Kleingruppen statt, damit die Teilnehmer neben einer theoretischen Einführung in spezifische Fragestellungen auch von praktischen Kursen profitieren konnten. Nach Aussage des Lehrers, Herrn Robert Bielecki, Rettungssanitäter mit langjähriger praktischer Erfahrung, steigert diese Art der Ausbildung das Selbstbewusstsein in der Gesellschaft und ermöglicht den Erwerb von Grundkenntnissen und Fähigkeiten, um in einer lebensbedrohlichen Situation zu reagieren, die wir Zeuge.

Überprüfung der Vitalfunktionen

An der Schulung, die im Gebäude des Flechtenzentrums für Familien- und Suchthilfe stattfand, nahmen mehr als 30 Mitarbeiter des Flechtenschutzzentrums teil. Laut Robert Adamczyk von der Pressestelle des Heiligtums war der häufige Kontakt mit Pilgern, die zum Heiligtum von Licheń kamen, der Schlüssel zur Auswahl der Schulungsteilnehmer:

Jedes Jahr kommen mehrere Hunderttausend Menschen nach Licheń. Im Hinblick auf die Sicherheit unserer Gäste entstand die Idee, dass die Mitarbeiter des Heiligtums mit den grundlegenden Mechanismen vertraut werden, um beispielsweise das Leben von Menschen zu retten, die das Bewusstsein verlieren. Selbstverständlich können die im mehrstündigen Training erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten von den Teilnehmern jederzeit genutzt werden, denn Menschenleben ist unbezahlbar. Die Schulung wurde hauptsächlich organisiert, um die negativen Auswirkungen möglicher zufälliger Situationen, die im Heiligtum auftreten können, zu minimieren.

Herr Robert Bielecki während der Ausbildung

Während des Trainings wurde den Teilnehmern die Frage gestellt: "Um zu helfen - ja oder nein?" Gemäß Art. 4 des Gesetzes über den staatlichen Rettungsdienst und Art. 162 StGB lautet die Antwort "ja" - wir alle sind verpflichtet, Menschen zu helfen, deren Leben oder Gesundheit in Gefahr sind. 

Während des Trainings lernten die Teilnehmer den Unterschied und die Symptome von Ohnmacht, Ohnmacht oder plötzlichem Herzstillstand. Sie lernten, wie man von Fall zu Fall reagiert und wie man eine Herz-Lungen-Wiederbelebung vor dem Eintreffen des medizinischen Notfallteams einleitet. 

Praktische Übungen bestanden darin, lebensbedrohliche Zustände zu erkennen, die Atmung zu überprüfen und in eine sichere Position zu bringen. Auch Themen wie Ohnmacht, Ohnmacht, Herzstillstand, Epilepsie, Ersticken wurden besprochen. Der Leiter besprach auch die Ausrüstung des Erste-Hilfe-Sets, das am Arbeitsplatz vorhanden sein sollte.

An 3 Schulungen, inkl. Pilgerservicebüros, Kanzlei, Sicherheitsdienst, Pressestelle, Sakristei, Museum oder Pilgerhaus. Die Schulung wurde organisiert, um den Mitarbeitern die Grundprinzipien der Ersten Hilfe zu vermitteln. Dadurch verfügen die Kursteilnehmer in Situationen, in denen das Leben von Pilgern oder Mitarbeitern in Gefahr ist, über das notwendige Wissen, um das Leben oder die Gesundheit des Verletzten zu retten. Die Schulung, die für jede Gruppe insgesamt 5 Stunden dauerte, war theoretisch und praktisch.

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